Quartalsübung im Juni

Im zweiten Quartals des Jahres 2023 standen die Themen „Wärmebildkamera“, „Kaminbrand“ und „Standardeinsatzregeln Brand“ auf dem Ausbildungsplan der Feuerwehr Tauberbischofsheim. Wie nach jedem Ausbildungsblock findet im Anschluss eine Quartalsübung statt. In dieser gilt es in einer nachgestellten Einsatzsituation das gelernte Wissen anzuwenden.

Das Ausbilderteam um Stefan Lindtner, Ralph Kinzie, Thorsten Hamann, Sven Schädel, Simon Forst, Ralf Hofmann, Tim Schüssler und Tizian Hartmann bereiteten die Übung vor. Dankenswerterweise stellte uns die Sparkasse Tauberfranken für diese Übung ein altes Objekt in der Altstadt von Tauberbischofsheim zur Verfügung. Dieses wird zeitnah abgerissen, sodass sich die Feuerwehrkameraden entsprechend „austoben“ konnten.

Mit dem Einsatzstichwort „Kaminbrand“ wurde an besagtes Objekt in die Eichstraße alarmiert. Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung rückten daraufhin der Einsatzleitwagen, das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, die Drehleiter und das Tanklöschfahrzeug 16/25 zur Einsatzstelle aus. Dort stellten die Einsatzkräfte fest, dass es aus dem Kamin des Hauses rauchte. Da unklar war, ob sich noch Personen im Gebäude befanden, begonnen Atemschutztrupps mit der Personensuche und Brandbekämpfung. Nachdem sich der Angriffstrupp gewaltsam Zugang zum Gebäude verschaffen konnte, stellte dieser dann im Inneren des Gebäudes ebenfalls eine Verrauchung fest, sodass der Einsatzleiter sich entschied, das Alarmstichwort auf „Wohnhausbrand, Personen in Gefahr“ zu erhöhen. Daraufhin rückten ebenfalls das Tanklöschfahrzeug 4000 an die Einsatzstelle nach.

Zeitnah konnte im verrauchten Gebäude eine Person gefunden werden, welche unverzüglich durch einen Trupp ins Freie gebracht wurde. Weiter konnte der Brand im inneren gelöscht werden. Von außen wurde über die in Stellung gebrachte Drehleiter der Glanzruß im inneren des Kamins mit Hilfe einer Rollkugel entfernt. Zudem wurde das Dach von außen mit der Wärmebildkamera überprüft.

In einer gemeinsamen Einsatznachbesprechung wurde die Lage nochmals besprochen. Wir danken der Sparkasse Tauberfranken sehr herzlich für die Bereitstellung des Gebäudes, wodurch wir unter realitätsnahen Bedingungen üben konnten!

Rauchmelder – Lebensretter

Rauchmelder können Ihr Leben retten! Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zu Rauchmeldern und zur Rauchmelderpflicht.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Die entsprechende Erläuterung gemäß des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, lautet: ,,Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.”
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
 
Wer muss Rauchmelder installieren?
  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
 
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Ein guter Rauchmelder sollte für Verbraucher folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton (> 85 Dezibel) alarmieren. Die Montage und Bedienung sollte einfach zu handhaben sein und die Bedienungsanleitung entsprechend verständlich. Der Rauchmelder soll zudem mindestens 10 Jahre halten und eine hohe Sicherheit vor Falschalarmen bieten.

Als eine Orientierungshilfe dient der Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest. Der Rauchmelder-Test macht deutlich, dass bereits viele gute Rauchmelder im (Fach-)Handel auch günstig zu haben sind. Um unnötige Falschalarme zu vermeiden, sollte die Technik des Rauchmelders auf dem neuesten Stand sein. Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders daher auf das Qualitätszeichen Q, zu erkennen am Q-Logo. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst.

Irrtum Nr. 1:
Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.
Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

 


 

Irrtum Nr. 2:
Ein Rauchmelder im Flur reicht.
Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

 


 

Irrtum Nr. 3:
Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.
Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

 


 

Irrtum Nr. 4:
Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.
Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.


 

 

Irrtum Nr. 5:
Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.
Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.